Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung zu Reisen, Freizeiten und anderen Aktivitäten

Anmeldungen zu jeder Art von Reisen, Freizeiten und anderen Aktivitäten (im weiteren Text als Aktivitäten bezeichnet) des WSC 81 e.V. sind ausschließlich schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars direkt an die Kursleiter zu senden. Die aktuelle Version eines Anmelde-Formulars ist dem aktuellen WSC-Programmheft zu entnehmen bzw. unter „Formulare“ auf der WSC-Homepage im Internet zu finden (www.WSC81.de). Die Anmeldung hat erst dann Gültigkeit, wenn die in der Ausschreibung genannte Anzahlung auf dem Konto bei der Volksbank (IBAN DE27 6729 2200 0010 3294 00) Kraichgau eingegangen ist. Der Restbetrag ist bis zum in der Ausschreibung genannten Termin, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Aktivität, fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vollständige Bezahlung des in der Ausschreibung genannten Preises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der beschriebenen Leistungen besteht.

 

2. Rücktritt des WSC 81 e.V.

Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder tritt ein sonstiger in der Ausschreibung ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, ist der WSC 81 e.V. berechtigt, die Aktivität unter Rückzahlung des schon bezahlten Preises abzusagen. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

 

3. Rücktritt des Teilnehmers

Bei einem Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Beginn der Aktivität wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Aktivität muss, unabhängig vom Grund der Absage, außer einer Bearbeitungsgebühr ein angemessener Ersatzbetrag entrichtet werden, wenn dieser Platz nicht anderweitig besetzt werden kann und dem WSC 81 e.V. hierfür Kosten entstehen.

 

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung. Erhöhen sich die Kosten der Leistungen aufgrund von Tariferhöhungen von Beförderungsmitteln oder insbesondere aufgrund von Wechselkursen, behält sich der WSC 81 e.V. vor, diese Mehrkosten auf die Gesamtheit der Teilnehmer nachträglich umzulegen.

 

5. Ausweispapiere

Bei Auslandsreisen hat jeder Teilnehmer selbst für gültige Ausweispapiere zu sorgen. Werden Teilnehmer ohne gültige Papiere beim Grenzübertritt

zurückgewiesen, gehen die Reisekosten und die dem WSC 81 e.V. entstehenden Ausfallkosten zu Lasten des Teilnehmers.

 

6. Versicherung

Die Mitglieder des WSC 81 e.V. sind für die Dauer einer Aktivität über den Badischen Sportbund unter den dort geltenden Bedingungen versichert, sofern sie den laufenden Mitgliedsbeitrag für den Walldorfer Ski-Club 81 e.V. gezahlt haben. Der WSC 81 e.V. empfiehlt den zusätzlichen Abschluss einer DSV-Versicherung, die auch Skibruch und -diebstahl beinhaltet. Nichtmitglieder müssen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, der WSC 81 e.V. ist nicht haftbar zu machen.

 

7. Haftung

Die Teilnahme an den vom WSC 81 e.V. durchgeführten Reisen, Freizeiten, Aktivitäten und allen damit verbundenen Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für alle Transporte der vom WSC 81 e.V. beauftragten Verkehrs- und Liftunternehmen, einschließlich der Betreuerfahrzeuge. Der WSC 81 e.V. übernimmt keine Haftung für Sach-, Vermögens- oder Körperschädigungen.

 

8. Jugenfreizeit

Mit der Anmeldung zu einer Jugendfreizeit verpflichten sich die Teilnehmer in Übereinstimmung mit ihren Erziehungsberechtigten, den Weisungen der Betreuer Folge zu leisten sowie die jeweils bestehende Hausordnung einzuhalten. Bei schweren Verhaltensfehlern der Teilnehmer sind die Betreuer berechtigt, diese Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach vorheriger Absprache nach Hause zu schicken. Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Kurs- bzw. Freizeitbetrages oder eines Teils besteht nicht.

 

Sollten beim Teilnehmer gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen (Asthma, Allergien, o.ä.), sind den Betreuern diese mit der Anmeldung schriftlich mitzuteilen, besonders wenn aufgrund dessen Medikamente eingenommen werden müssen. Der WSC 81 e.V. übernimmt keineVerantwortung für die Richtigkeit der Angaben bzw. der Medikamenteneinnahme.

 

9. Verwendung von Bildern

Die Vereinsmitglieder erklären sich damit einverstanden, dass alle Bilder, die während der Teilnahme an einer gebuchten Aktivität oder einer der anderen Veranstaltungen des WSC 81 e.V. von den Teilnehmern oder Kursleitern aufgenommen wurden, auf der Internet-Homepage des WSC 81 e.V. oder in Presseveröffentlichungen gezeigt werden. Gleichzeitig wird versichert, dass der WSC 81 e.V. einer Aufforderung zum Entfernen einzelner Bilder von seiner Internetseite in angemessener Zeit nachkommen wird.

 

10. Allgemeines

Wird eine Reise oder andere Aktivität durch höhere Gewalt (Streiks, Unruhen, Wetter usw.) beeinflusst, so gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Vereinsmitgliedes. Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt bleiben vorbehalten.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Anmeldung zu einer Aktivität unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

 

 

winterbild

Wetter